Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung geistigen Eigentums
Letzten Freitag stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu. Die Gesetzesvorlage wurde am 11.04.2008 vom Bundestag verabschiedet und stieĂ auf keinerlei Widerstand im Bundesrat, nun fehlt nur noch die Unterschrift des BundesprĂ€sidenten, dann kann es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Ziel des Gesetzes ist es Urheberrechtsinhabern und Patentsinhabern einen Auskunftanspruch gegenĂŒber Dritten zu geben. Durch die stetig wachsende Zahl von illegalen Downloads und Raubkopien sah der Gesetzgeber Handlungsbedarf. Vor allem im World Wide Web soll das neue Gesetz die Fahndung nach Rechtsverletzern erleichtern, so sollen kĂŒnftig die ISP (Internet Service Provider) Verbindungsdaten an die KlĂ€ger herausgeben. In Kombination mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung könnte sich das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu einem wirksamen Mittel gegen die Musik- und Filmpiraterie entwickeln. Ob die Verbindungs- bzw. Nutzerdaten der Provider weitergegeben werden entscheidet der im Fall zustĂ€ndige Richter, Grundlage fĂŒr den Auskunftsanspruch des KlĂ€gers ist allerdings eine Rechtsverletzung im gewerblichen AusmaĂ. GeringfĂŒgigere Urheberrechtsverletzungen im Internet werden aber weiterhin geahndet. Sobald Beweise vorliegen, kann entweder abgemahnt oder geklagt werden. Dabei wurde aber ein Maximalsatz von 100 Euro fĂŒr die erste Abmahnung festgelegt. Der Schadensersatzanspruch wurde auf einfachen Schadensersatz festgelegt, Lobbyisten forderten den doppelten. Auf Strafen wie die Sperrung des Internetanschlusses bei wiederholter Urheberrechtsverletzung, wie unter anderem von der GVU gefordert wurde ganz verzichtet.
