AK Zensur vs. Zugangserschwerungsgesetz

Juli 14th, 2009 | Tags:

Nicht nur die Piratenpartei sondern viele andere Leute haben mehr als Bedenken zum neuen Zugangserschwerungsgesetz, das an sich den parlamentarischen Weg schon durchlaufen hat und nur noch auf die eigentlich formale Unterschrift des Bundespräsidenten wartet. Bekannt wurde es unter dem Namen Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen. Wer noch nichts davon gehört haben sollte, hier ein kleiner Abriss der Idee: Mittels einer DNS-Sperre sollen Seiten mit Kinderpornografie nicht mehr angezeigt werden wenn man auf diese zugreifen will. Statt dessen kommt eine Seite mit einem Stop-Schild und dem Hinweis, das diese Seite verbotene Inhalte zeigt und diese nicht aufgerufen werden darf. Der Arbeitskreis Zensur (AK Zensur) verfasste heute einen offenen Brief an den Bundespräsidenten. In diesem fordern sie ihn auf das Gesetz nicht zu unterschreiben. Gründe dafür finden sie viele: diese Art von Gesetzen sei Ländersache, Art und Umfang von Sperrungen werden von den Providern geregelt und nicht zuletzt die Einschränkung der Grundrechte wie Handlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Zudem könnten aus den gesperrten Seiten Listen erstellt werden die dann als Adressverzeichnis für Pädophile dienen können. Das eigentliche Hauptproblem ist meiner Meinung nach eher, dass man die Sperren viel zu leicht umgehen kann und sie daher sinnlos sind. Die einzige Möglichkeit Kinderpornografie zu bekämpfen ist es die Seitenbetreiber zu kaschen und zu verurteilen. Der zweite Punkt der sauer aufstößt ist, dass es keinerlei Kontrolle über die Zensur gibt. So weiß man nie ob nicht auch politisch unbequeme Seiten mit ins Fahndungsraster geraten und wir hier ein China 2.0 erleben. Ich persönlich glaube nicht, dass der offene Brief auf ähnlich offene Augen stößt, obwohl es sehr zu hoffen wäre.

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