Kommentare in Webblogs müssen vor Veröffenlichung kontrolliert werden
Webblogs werden immer beliebter, auf eigenem Webspace kann eine Bloggingsoftware wie WordPress oder B2evolution innerhalb einer viertel Stunde installiert werden. Noch einfacher geht es wenn man sich bei blog.de oder anderen Anbietern einen vorgefertigten blog registriert, in dem man dann einfach nur noch Artikel schreiben muss.
Nun entschied das LG Hamburg, dass man als Blogbetreiber nicht nur für seinen Inhalt sondern auch für die Kommentare der Bucher verantwortlich ist.
Stefan Niggemeier hatte in seinem Blog auf einmal einen Kommentar mit einer rechtswidrigen Äußerung stehen, geschrieben um halb 4, als er um 11 wieder mal in seinen Blog schaute löschte er diesen sofort. Das reicht nicht! So zumindest sah es der Vorsitzende Richters Andreas Buske, Kommentare in Webblogs müssen vor der Veröffentlichung kontrolliert werden. Die meisten Blogsysteme unterstützen dies, es muss nur eingstellt sein, dass Kommentare erst nach Freischaltung durch den Administrator veröffentlicht werden. Probleme werden eventuell nur Blogger mit selbstgebastelter Software bekommen. Diese Leute sollten die Kommentarfunktion besser abschalten bis dieses Feature Funktioniert.
